VEREIDIGTE ÜBERSETZUNGEN
Rechtskräftige Dokumente

Wir bieten vereidigte Übersetzungen in den wichtigsten europäischen, aber auch außereuropäischen Sprachen wie Russisch und Arabisch an.

Durch die fortlaufende Globalisierung der Märkte und die zunehmende Mobilität der Menschen nimmt die Notwendigkeit juristisch rechtskräftiger Übersetzungen immer weiter zu. Es besteht häufig die Notwendigkeit rechtsgültige Dokumente zu übersetzen, hierzu eine Reihe von Beispielen:

  • Ausweisdokumente wie Personalausweise und Reisepässe
  • Zeugnisse und eigenverantwortliche Bescheinigungen
  • Studienabschlüsse und Bescheinigungen (Diplome, Examenszeugnisse, schulische Zertifikate)
  • Bilanzen und Gesellschaftsurkunden
  • Gerichtliche Urkunden (zivil- oder strafrechtlich)

Bei diesen Dokumenten ist eine beglaubigte (oder vereidigte) Übersetzung notwendig.

Die Vereidigungsprozedur:
Nach der Übersetzung des Dokuments wird die Übersetzung beim Gericht vereidigt. Hierzu gibt es ein Vereidigungsprotokoll. Zusammen mit dem Urspungsdokument und der Übersetzung wird dies bei der Urkundenstelle des Gerichts eingereicht.

Für eine vereidigte Übersetzung wird eine Gebührenmarke von € 16,00 für jeweils 4 Seiten der Übersetzung benötigt und ein vom Übersetzer und dem Urkundenbeamten gemeinsam unterschriebenes Vereidigungsprotokoll (dieses wird bei den Seiten mitgezählt).

Je nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit bieten wir Ihnen vereidigte Übersetzungen am Gericht Prato, Pistoia und Florenz. Dank einer Konvention mit unserem Kurierservice können wir vereidigte Dokumente und Urkunden auch weltweit verschicken.

Zeitbedarf für vereidigte Übersetzungen:
Je nach Sprache und Umfang der Übersetzung können die erforderlichen Zeiten für die Vereidigung variieren. Normalerweise müssen für eine Vereidigung zusätzlich mindestens 4-6 Werktage einkalkuliert werden.