Übersetzungen und Dolmetschen
Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen sind eine der meistgebrauchten Dienstleistungen. Wir bieten Übersetzungen für Englisch, Deutsch, Französisch und andere europäische Sprachen an.
Durch die fortlaufende Globalisierung der Märkte und die zunehmende Mobilität der Menschen nimmt der Bedarf an juristisch rechtskräftigen Übersetzungen immer weiter zu. Es besteht häufig die Notwendigkeit, rechtsgültige Dokumente zu übersetzen, hierzu eine Reihe von Beispielen:
- Ausweisdokumente
- Zeugnisse und eigenverantwortliche Bescheinigungen,
- Studienabschüsse (Diplome, schulische Zertifikate usw.)
- Bilanzen und Gesellschaftsurkunden;
- gerichtliche Urkunden (zivil- oder strafrechtlich)
Bei solchen Dokumenten ist dann oft eine beglaubigte (oder verteidigte) Übersetzung notwendig.
Die Beglaubigungsprozedur
Nach der Übersetzung des Dokuments wird die Übersetzung durch ein Beglaubigungsprotokoll von dem/der Übersetzer*in beglaubigt. Das Ursprungsdokument, die Übersetzung sowie das Protokoll werden dann bei der Urkundestelle (bei einem Notar, bei der Kanzlei des Gerichts oder bei dem Friedensrichter) eingereicht .
Für eine vereidigte Übersetzung wird eine Gebührenmarke von 16,00 Euro für jeweils 4 Seiten der Übersetzung benötigt (im Kostenvoranschlag ist auch das Vereidigungsprotokoll inbegriffen bzw. gesondert ausgewiesen), sowie die Unterschrift des/der Übersetzer*in und des/der Urkundebeamt*in.
Je nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit bieten wir Ihnen vereidigte Übersetzungen am Gericht Prato, Pistoia und Florenz.
Dank einer Konvention mit unserem Kurierservice können wir beglaubigte Dokumente und Urkunde auch weltweit verschicken.
Zeitbedarf für beglaubigte Übersetzungen
Je nach Sprache und Umfang der Übersetzungen kann der erforderliche Zeitbdarf variieren. Normalerweise müssen für eine Vereidigung zusätzlich mindestens 4-6 Werktage einkalkuliert werden (der Zeitbedarf kann je nach Verfügbarkeit des Friedenrichters bzw. des Notars weiter variieren).